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SEPTEMBER 2018
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EXPERTENTIPPS
Liebe gesundheitsbewusste
Leserinnen und Leser,
ein „Grünes Rezept“ ermög-
licht eine Erstattung von re-
zeptfreien Arzneimitteln bei
vielen Krankenkassen, sofern
bestimmte Bedingungen er-
füllt sind. Dazu zählt meist
eine ärztliche Verordnung,
die mithilfe eines Grünen Re-
zeptes nachgewiesen werden
kann. Der Deutsche Apothe-
kerverband (DAV) empfi ehlt
deshalb allen gesetzlich
krankenversicherten Verbrau-
chern, ihre Grünen Rezepte
und Kassenbons aufzube-
wahren, um später die Kos-
tenerstattung der rezeptfreien
Medikamente beantragen zu
können. In erster Linie wer-
den pfl anzliche, homöopathi-
sche und anthroposophische
Arzneimittel von den Kassen
erstattet. Für Schwangere
kommen oft auch noch Arz-
neimittel mit Eisen, Magnesi-
um und Folsäure hinzu.
Das Grüne Rezept ist also
wirklich nützlich für Verbrau-
cher. Aber Achtung: Jeder
gesetzlich versicherte Patient
sollte sich vorab genau bei
seiner Krankenkasse erkun-
digen, was genau sie unter
welchen Bedingungen erstat-
tet. Unsere Kundenkarten-
Inhaber können sich darüber
hinaus eine Aufstellung aller
bei uns privat gekauften Arti-
kel erstellen lassen. Auch die-
se kann ggf. bei der Einkom-
mensteuererklärung als Beleg
verwendet werden.
Herzlichst Ihre Apothekerin
Dr. Telsche Köhler
Wie Altarzneimittel entsorgt werden sollten
Bei Unsicherheit zur Apotheke zurückbringen
In Deutschland werden jährlich
30.000 Tonnen Medikamente
verschrieben oder verkauft.
Von den 2.300 zugelassenen
Wirkstoffen ist etwa die Hälf-
te potentiell umweltschädlich.
Schon heute fi nden sich in
unseren Gewässern Spuren
von Arzneimitteln. Grund: her-
kömmliche Kläranlagen sind
nicht auf die Eliminierung von
Spurenstoffen im Abwasser
ausgerichtet. Für den Men-
schen ergeben sich zwar bis-
her keine gesundheitlichen
Gefahren aufgrund der gerin-
gen Konzentrationen. Jedoch
haben die vorgefundenen Arz-
neimittel auch in sehr geringen
Konzentrationen Auswirkun-
gen auf die Lebewesen im Ge-
wässer.
Arzneimittelreste gehören
deshalb nicht in die Toilette
oder in die Spüle, sondern in
den Restmüll! Dieser wird im
Landkreis Esslingen bei sehr
hohen Temperaturen rück-
standslos verbrannt. Aller-
dings ergab ein Projekt des
Bundesforschungsministeri-
ums (BMBF) vor zwei Jahren,
dass noch immer 47 Prozent
der Deutschen ihre Altarznei-
mittel über das Abwasser ent-
sorgen.
Grundsätzlich dürfen Arznei-
mittel, die die Apotheke ver-
lassen haben, nicht erneut in
den Verkehr gebracht werden,
denn der Nachweis, dass
noch alles in Ordnung ist, kann
nicht erbracht werden. Auch
Fälschungen können nicht
ausgeschlossen werden. Laut
Bundesumweltministerium
zählen Altarzneimittel zum
Siedlungsabfall und gehören
deshalb in den Hausmüll. Die
öffentlich-rechtlichen Entsor-
ger – sprich: die Müllabfuhr
– sind in Deutschland da-
für zuständig, den „stoffl ich
nicht verwertbaren Restab-
fall“ vor der Deponierung zu
verbrennen oder gegebenen-
falls mechanisch-biologisch
zu behandeln. Dies soll die
enthaltenen Schadstoffe aus-
reichend deaktivieren. Zur
Vermeidung von Belastun-
gen des Abwassers dürfen
Altarzneimittel nicht über das
Waschbecken oder die Toilet-
te entsorgt werden.
Viele Gemeinden bieten eine
Beseitigung von Medikamen-
ten über Schadstoffmobile
an. Dies sind Müllwagen,
die Altarzneimittel an vorher-
bestimmten Sammelstellen
abholen. Um Kinder und Un-
befugte besonders zu schüt-
zen, ist „eine Gefährdung
Dritter und die Wiederge-
winnung der Arzneimittel für
Unbefugte“ auszuschließen.
Als „Sondermüll“ sind die fol-
genden Altarzneimittel zu be-
handeln: Chemikalien, spitze
oder infektiöse Gegenstände
wie Spritzen und Kanülen,
Zytostatika, Verbandmateri-
alien, Sprays mit Asthmati-
ka, Quecksilberthermometer,
infektiöse Materialien wie
Impfstoffe. Bei Spritzen und
Kanülen kann eine Ausnah-
me gemacht werden, wenn
diese „durchstichsicher“ –
wie in einem Kanüleneimer
– verpackt sind. Anderenfalls
sollten auch sie gesondert
entsorgt werden.
Im Zweifelsfall ist auch der
Blick in die Herstellerangabe
des Fertigarzneimittels hilf-
reich. Beispiel: „Keine beson-
deren Anforderungen. Nicht
verwendetes Arzneimittel
oder Abfallmaterial ist ent-
sprechend den nationalen An-
forderungen zu beseitigen.“
Fazit: Abgelaufene Tablet-
ten und Medikamentenreste
können in der Regel unbe-
denklich in den Hausmüll.
Bei kritischen Arzneiformen
oder wenn Sie unsicher sind,
geben Sie die Altmedikamen-
te beim Schadstoffmobil ab,
oder bringen Sie sie zu uns in
die Apotheke zur fachgerech-
ten Vernichtung. Die freiwil-
lige Entsorgung von Arznei-
mitteln stellt einen wichtigen
Beitrag der Apotheken zum
Umweltschutz dar.